KOSTEN
Die Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen sowie die Fahrtkosten können mit den Pflegekassen abgerechnet werden. Die Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung und Investitionskosten trägt der Tagesgast selbst.
Grade | PFLEGEBED. AUFWAND | UNTERKUNFT | VERPFLEGUNG | INVESTITIONSKOSTEN | GESAMT PRO TAG |
---|---|---|---|---|---|
1 | 38,38 € | 3,57 € | 6,61 € | 9,14 € | 57,70 € |
2 | 52,89 € | 3,57 € | 6,61 € | 9,14 € | 72,21 € |
3 | 58,99 € | 3,57 € | 6,61 € | 9,14 € | 82,99 € |
4 | 67,36 € | 3,57 € | 6,61 € | 9,14 € | 86,68 € |
5 | 78,73 € | 3,57 € | 6,61 € | 9,14 € | 98,05 € |
Geförderte Investitionskosten werden mit 5,57 € je Abrechnungstag veranschlagt.
Die angegebenen Preise wurden mit den Pflegekassen verhandelt.
Ab 01.09.2022 trägt die Pflegekasse Kosten für zusätzliche Betreuung nach § 43 b, in Höhe von 8,87 €/ Tag
FAHRDIENST
Die Einrichtung unterhält einen hauseigenen Fahrdienst. Es werden jeweils 1,19 € pro gefahrenen Kilometer in Rechnung gestellt.
Wir danken dem Mazda Autohaus Britting in Lauf für die Unterstützung sowohl bei der Beschaffung, Wartung und dem Reparaturservice unserer Fahrzeuge.
ROUTENPLANER